Holland Zulassung

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rswtal
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Beitrag #1 von rswtal » Mi 26. Okt 2016, 20:13

Hat hier jemand schon einen US Lincoln mit holländischen Zulassung gekauft und hier angemeldet ?
Wie läuft das ab ? Ist ja schliesslich EU.

Oder muss wieder eine Vollabnahme mit Datenblatt etc gemacht werden ? -->aufwendig, umbau und kosten :achselzucken:

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Li M IV
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Beitrag #2 von Li M IV » Mi 26. Okt 2016, 20:30

rswtal hat geschrieben:Oder muss wieder eine Vollabnahme mit Datenblatt etc gemacht werden ? -->aufwendig, umbau und kosten :achselzucken:

Ja.
Gruß
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Beitrag #3 von Claus Td » Mi 26. Okt 2016, 21:02

Mein TÜV Prüfer sagt nein. Allerdings habe ich die Abnahme noch nicht gemacht,stehe aber kurz davor.

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Beitrag #4 von Torsten » Mi 26. Okt 2016, 22:21

Moin,
unter normalen Umständen ist (wie Frank es ja schon kurz und knapp auf den Punkt gebracht hat ;) ) eine Vollabnahme auf Basis des jeweiligen Datenblattes mit entsprechender Umrüstung notwendig.
MfG
Torsten
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Beitrag #5 von rswtal » Do 27. Okt 2016, 02:01

Der Wagen ist aber in der EU zugelassen, eigentlich darf das nicht vom EU Recht her sein. :achselzucken:

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Beitrag #6 von Vinylroof » Do 27. Okt 2016, 09:14

Nach meinem Kenntnisstand geht das nur mit einem COC-Papier.
Und das wurde erst in den Neunzigern eingeführt.
https://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)
Gruß,
Mike

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Beitrag #7 von rswtal » Do 27. Okt 2016, 13:08

COC Papiere gibts nur für EU Fahrzeuge. :tuv

Hab da noch was bei der Dekra gefunden.
Zitat:"
Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert beizubringen. Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen. Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern.



http://www.dekra.de/de/fahrzeug-import-gutachten

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Beitrag #8 von Li M IV » Do 27. Okt 2016, 20:36

das man ein aus Holland stammendes Fahrzeug in D zulassen kann ist klar.
Hier gehts wohl eher darum, das was bei uns Ausnahmegenehmigungen genannt wird, von NL nach D zu übernehmen. Das funktioniert so nicht.
Nicht mal innerhalb D. Jede Zulassungsbehörde kocht ihr eigenes Süppchen.

Gruß
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