Hallo und ein frohes neues Jahr,
es gibt doch die LED Begrenzungsleuchten die einfach aufgeklebt werden. Soetwas oder ähnliche wie die hier:
http://www.ebay.de/itm/4x-4-LED-Begrenzungsleuchte-Umrissleuchte-POSITIONSLEUCHTE-LKW-12V-12-volt-NEU-/330741465260?pt=Nutzfahrzeugteile&hash=item4d01ba40ac
....hat man damit vielleicht eine Chance beim TÜV??
Gruß
Fragen zum Mark IV Thema ist als Erledigt markiert
Fragen zum Mark IV
Hallo Frohes NEUES JAHR
wünsch ich allen Big Block Fahrer
also ich selbst arbeite auf der Zulassungsstelle und ihr werdet es kaum glauben
bei uns im Saarland bekomme ich einen Ausnahmegen. nur bis Bj.1971
Mein Conti ist 1973 also muss ich mein Fahrzeug mit gelben BLINKERN umrüsten.
Das wiederum sehe ich nicht ein und Fahr mit meinem Auto nach Kaiserslautern und lass da mein 21er gutachten machen und dann habe ich die Ausnahmegenehmigung. HIHIHI Alles was der Tüv mir ins Gutachten schreibt muss so in die Papiere übernommen werden. Das gild auch für meine Kennzeichen in der Größe einem LEICHTKRAFTRADES
Grüße aus Dem Saarland
wünsch ich allen Big Block Fahrer
also ich selbst arbeite auf der Zulassungsstelle und ihr werdet es kaum glauben
bei uns im Saarland bekomme ich einen Ausnahmegen. nur bis Bj.1971
Mein Conti ist 1973 also muss ich mein Fahrzeug mit gelben BLINKERN umrüsten.
Das wiederum sehe ich nicht ein und Fahr mit meinem Auto nach Kaiserslautern und lass da mein 21er gutachten machen und dann habe ich die Ausnahmegenehmigung. HIHIHI Alles was der Tüv mir ins Gutachten schreibt muss so in die Papiere übernommen werden. Das gild auch für meine Kennzeichen in der Größe einem LEICHTKRAFTRADES
Grüße aus Dem Saarland
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Fragen zum Mark IV
Na,da kommt ja etwas Hoffung auf.
Ich werde mich dann mal informieren,wie es bei uns in Hessen
gehandhabt wird. Ich werde keinesfalls da rumbasteln
lassen.
Ich werde auch mal nachfragen, was eine grossere " Wertigkeit" hat, einmal die Originalvorgaben bei einem H
Kennzeichen oder die Bestimmung des orangenen Blinker.
Viele Grüsse
Peter
Fragen zum Mark IV
das thema wurde schon ein paar mal behandelt, habe auch beziehungen bei der zulassungsstelle.
hätte auch eine ausnahmegenehmigung bekommen aber der tüv hat mir ein strich durch die rechnung gemacht.
andersrum kann die zulassungsstelle die ausnahme verweigern obwohl der tüv sein segen gab. gleiches gilt auch bei den kennzeichen. jeder landkreis kocht da sein eigenes süppchen.
habe dann umgebaut und nach dem tüv alles wieder entfernt.
wie man das relativ leicht und ,,richtig,, umbaut, ohne irgendwelche kabel zu zerschneiden, steht in irgendeinen thread.
gruß
73ger Lincoln Continental Mark IV
75ger Ford F250 Camper Special Explorer, 460ger mit C6
03er Mercedes C200 Kompressor CGI T (Winterauto)
Porsche Boxster 986, 2,7L
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Fragen zum Mark IV
Stand mal in den Techniktipps - aber dort finde ich es nicht mehr (@Felix: bin ich besoffen oder warum sonst??).
Dieser Link sollte gehen:
http://www.lincolnforum.de/forum/topic.php?id=1710&page=1%E3%9E%B0
Grüße - Gerhard
Dieser Link sollte gehen:
http://www.lincolnforum.de/forum/topic.php?id=1710&page=1%E3%9E%B0
Grüße - Gerhard
Mark V Collector's Series in weiß
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Fragen zum Mark IV
bei mir hat sich der Tuev an der Originalbeleuchtung nicht gestoert und wenn man keine Ausnahmegenehmigung beantragt, wird bei der Zulassung natuerlich auch nicht danach gefragt.
Die Originalitaet bei einem 40 Jahre altem Auto zu zerstoeren ist eben nicht Sinn der H-Zulassung. Wenn man den Lincoln regulaer zulassen will, dann entfallen ja Vorzuege der H-Zulassung und dann macht es auch Sinn die Beleuchtung umzubauen, aber bitte nicht bei einem Oldtimer mit H. Das wuerde den Wert des Autos drastisch senken, weil man die Originalitaet zerstoert hat.
Was ich sagen will. Fahr zu der Pruefstelle, die versteht, was H-Zulassung bedeutet und dass der Umbau der Beleuchtung und die Zerstoerung des Originalkabelbaums nicht der Idee der H-Zulassung entsprechen.
Die Originalitaet bei einem 40 Jahre altem Auto zu zerstoeren ist eben nicht Sinn der H-Zulassung. Wenn man den Lincoln regulaer zulassen will, dann entfallen ja Vorzuege der H-Zulassung und dann macht es auch Sinn die Beleuchtung umzubauen, aber bitte nicht bei einem Oldtimer mit H. Das wuerde den Wert des Autos drastisch senken, weil man die Originalitaet zerstoert hat.
Was ich sagen will. Fahr zu der Pruefstelle, die versteht, was H-Zulassung bedeutet und dass der Umbau der Beleuchtung und die Zerstoerung des Originalkabelbaums nicht der Idee der H-Zulassung entsprechen.
Fragen zum Mark IV
schipplock schrieb:
Das wuerde den Wert des Autos drastisch senken, weil man die Originalitaet zerstoert hat.
die originalität wird ja nicht zerstört, sondern nur für kurze zeit geändert.
vorraussetzung ist, das es ohne änderungen, abschneiden von kabeln oder steckern gemacht wird. das ist ist ohne weiteres möglich, man muss nur wissen wie.
gruß
73ger Lincoln Continental Mark IV
75ger Ford F250 Camper Special Explorer, 460ger mit C6
03er Mercedes C200 Kompressor CGI T (Winterauto)
Porsche Boxster 986, 2,7L
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ich meinte dich ja auch nicht :). Ich meinte die doofen Pruefer, die eben dies erfordern. In der Eile macht man den Unsinn dann auch noch.
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Fragen zum Mark IV
Sooooo, ich habe mal etwas gestöbert und bin auf dieses
Set an gelben Nachrüstblinkern gestossen. Ich denke, man
kann sie,ohne grosse Veränderungen an der Stosstange, anbringen.
Viele Grüsse
Peter
Set an gelben Nachrüstblinkern gestossen. Ich denke, man
kann sie,ohne grosse Veränderungen an der Stosstange, anbringen.
Viele Grüsse
Peter
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Fragen zum Mark IV
Jürgen,dass sollte hier auch so sein.
Wenn es erstmal in den Papieren steht ist es "bindend".
Es wäre aber möglich,dass ich ein Auto erwische,wo all diese
Dinge noch nicht vorhanden sind und ich bin immer gern im
Vorfeld auf Probleme vorbereitet,daher meine Fragen.
Ich kann mich noch gut erinnern,was es damals für ein Zirkus
war, da mein Stingray zu langsam blinkte und der Blinker immer von der seitlichen Begrenzungsleuchte zum Blinker vorn
hin und her "hüpfte".
Viele Grüsse
Peter
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