Bezüglich Wertgutachten für Versicherungen hab ich meine eigene Meinung über die Jahre hinweg entwickelt.
Diese Gutachten sind das Papier nicht Wert, auf dem es steht.
Zum einen ist es dem Prüfer in der Regel völlig Wurscht, welchen Wert er ansetzt, denn, so nach einer Aussage von einem Gutachter, "muss ja schließlich der Versicherungsnehmer dann die hohe Prämie dafür zahlen".
Zum anderen schützt ein Gutachten auch nicht im Unfall Fall davor, von der gegnerischen Versicherung (oder gar von der eigenen) über den Tisch gezogen zu werden. In aller Regel kommt dann im Streitfall im Gerichtsverfahren ein vom Gericht bestellter Gutachter daher, der dann zu einem nach seinen Aspekten ausgeguckten Wertergebnis kommt.
Daher habe ich - aufgrund meiner Erfahrungen auch bei Gerichten - keine gute Meinung von den Oldtimer Gutachten für die Wertbestimmung für Versicherungen.
Außerdem bin ich der Meinung, wenn eine Versicherung ein Gutachten für den Abschluss der Versicherung zwingend verlangt, dann soll die das gefälligst auch selbst zahlen und nicht auf den Versicherungsnehmer abwälzen.
Das wäre ja genau so, wie wenn ich in der Werkstatt für die Reparatur das Spezialwerkzeug selbst mitbringen oder gar die Anschaffung dafür voll übernehmen müßte.
Oder für Akademiker: wenn ich für ein Rechtsgebiet keinen Kommentar vorhalte, stelle ich den dann dem Mandanten die Anschaffung in Rechnung? Wohl kaum, oder?